Neue Produktsicherheitsverordnung

Neue Produktsicherheitsverordnung GPSR (EU) 2023/988 – Mehr Schutz für Verbraucher und klare Pflichten für Unternehmen

Am 13. Dezember 2024 ist die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR = General Product Safety Regulation) in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG und markiert einen bedeutenden Schritt hin zur vollständigen Harmonisierung des Produktsicherheitsrechts innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist es, ausschließlich sichere Produkte auf dem Binnenmarkt bereitzustellen, die Funktionsweise des Marktes zu verbessern und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.

Die GPSR gilt ausschließlich für Verbraucherprodukte im B2C-Bereich. Betroffen sind sämtliche Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette: Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler sowie Fulfillment-Dienstleister. Sie alle unterliegen neuen, umfangreichen Pflichten.

Die Verordnung erfasst sämtliche Verbraucherprodukte – auch gebrauchte, digitale und physische – sofern sie in den Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Spezifische sektorale Vorschriften, etwa für Spielzeug oder Chemikalien, haben jedoch Vorrang.

Ein zentrales Element der GPSR ist die verpflichtende Risikoanalyse vor dem Inverkehrbringen eines Produkts. Unternehmen müssen technische Unterlagen erstellen, sicherheitsrelevante Eigenschaften bewerten und auch Wechselwirkungen mit anderen Produkten sowie Cybersicherheitsaspekte berücksichtigen. Produkte müssen klar gekennzeichnet sein und mit verständlichen Anleitungen und Sicherheitsinformationen versehen werden.

Hersteller sind verpflichtet, öffentliche Kommunikationskanäle für Beschwerden einzurichten und Unfälle mit Personenschäden unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden. Bei Produktsicherheitsverstößen (auch vermuteten) sind Sicherheitswarnungen oder Rückrufe erforderlich – mit direkter Kundenansprache über verschiedene Kanäle wie Websites, soziale Medien oder Verkaufsstellen. Die Gestaltung der Rückrufanzeigen ist detailliert geregelt und ein Muster ist der Verordnung beigefügt.

Neu ist auch das produktsicherheitsrechtliche Abhilferecht: Verbraucher haben im Rückruffall Ansprüche auf mindestens zwei kostenfreie und zeitnahe Maßnahmen – Reparatur, Ersatz durch ein sicheres Produkt desselben Typs oder eine angemessene Erstattung des Kaufpreises. Diese Ansprüche bestehen unabhängig von vertraglichen Gewährleistungsrechten und sind nicht zeitlich beschränkt. Sie sind zudem verbandsklagefähig und können in Massenverfahren geltend gemacht werden.

Auswirkungen auf die Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet dies eine neue Risikobewertung – insbesondere im Hinblick auf digitale Produkte – sowie eine Überprüfung des Versicherungsschutzes. Während Reparaturmaßnahmen häufig bereits durch Rückrufkostendeckungen abgedeckt sind, sind Ersatzlieferungen oder Erstattungen des Kaufpreises oft nicht versichert. 

Die GPSR stellt damit nicht nur Verbraucher besser, sondern fordert auch von Unternehmen ein höheres Maß an Verantwortung, Transparenz und Prävention – ein entscheidender Schritt in Richtung eines sichereren europäischen Binnenmarkts.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Aufgrund der vorgeschriebenen Risikoanalysen ist zu vermuten, dass die Reform nicht nur die Unternehmen betreffen wird. In der Vergangenheit ist deutlich geworden, dass die Reformierung oder das Erlassen europäischer Richtlinien auch das Underwriting der Versicherer betreffen und es somit zu Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und Prämien kommen kann.

Weitere Details können der Verordnung entnommen werden. (EU-Kommission)

Bei der Ausarbeitung und Anpassung eines für Sie passenden Versicherungsschutzes, unterstützen wir gerne.

Sprechen Sie uns an